Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Rheinland-Pfalz systematisch zu verbessern, hat das Land den „Pakt gegen sexualisierte Gewalt“ initiiert. Am 9. September 2024 wurden die daraus resultierenden 40 konkreten Handlungsempfehlungen offiziell an die Landesregierung – vertreten durch Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Familienministerin Katharina Binz – sowie an die Unabhängige Beauftragte des Bundes (UBSKM) Kerstin Claus übergeben.

Rechtsanwältin Kathrin Kienle hat als Mitglied der der Arbeitsgemeinschaft Recht im Ministerium der Justiz an der Ausarbeitung dieses Maßnahmenkatalogs mitgewirkt und konnte so ihre Erfahrung aus Nebenklage und strafrechtlicher Opfervertretung in die Empfehlungen einfließen lassen. Ziel des ressortübergreifenden Paktes ist es, Präventionslücken zu schließen, Betroffenen sensiblere Strukturen zu bieten und die Strafverfolgung zu flankieren. Die erarbeiteten Richtlinien sollen nun die Grundlage für das künftige politische und gesetzgeberische Handeln im Land bilden.

https://mffki.rlp.de/service/presse/detail/landesregierung-nimmt-empfehlungen-zum-schutz-von-kindern-und-jugendlichen-vor-sexualisierter-gewalt-entgegen