Medizinrecht

Wir vertreten Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Leistungserbringer in medizinrechtlichen Auseinandersetzungen mit besonderem Gewicht. Der Schwerpunkt liegt im Arzthaftungsrecht auf Behandlerseite, im Medizinstrafrecht sowie in der strafrechtlich geprägten Healthcare Compliance.

Unsere medizinrechtliche Tätigkeit ist forensisch geprägt. Wir werden regelmäßig dann tätig, wenn medizinische Abläufe rechtlich angegriffen werden, wenn Behandlungsentscheidungen, Dokumentation oder Organisation überprüft werden oder wenn strafrechtliche, haftungsrechtliche und berufsrechtliche Risiken real werden.
 

Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht vertreten wir ausschließlich Behandler in zivilrechtliche Haftungsprozessen. Dazu zählen Verfahren wegen behaupteter Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Organisationsmängel und Dokumentationsfragen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Großschadenskomplexen, etwa in der Geburtshilfe, Orthopädie, Unfallchirurgie und Notfallmedizin.
 

Medizinstrafrecht

Wir verteidigen Ärzte, Krankenhäuser, MVZ, niedergelassene Leistungserbringer und Verantwortliche in Gesundheitseinrichtungen bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Behandlung, Aufklärung, Dokumentation, Organisation, Abrechnung, Schweigepflicht und Korruption im Gesundheitswesen.

Berufsrecht und Approbationsrisiken

Wir vertreten Mediziner in Verfahren vor Landesärztekammern, Berufsgerichten, Disziplinarausschüssen und Behörden, wenn Approbation, Zulassung oder berufliche Reputation gefährdet sind.
 

Criminal Healthcare Compliance

Wir beraten Krankenhäuser, Praxen, MVZ und Verantwortliche in Gesundheitseinrichtungen bei der Vermeidung und Bewältigung strafrechtlicher Risiken. Dazu zählen Fragen der Abrechnung, Delegation, Dokumentation, Schweigepflicht, Kooperation, Zuweisung, internen Kommunikation und Krisenreaktion. Die Beratung reicht von präventiver Strukturberatung bis zur Begleitung konkreter Verdachtslagen, wenn Hinweise auf strafbares Verhalten im Raum stehen.
 

Schnittstellen

Wir begleiten vertragsarztrechtliche, gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Fragestellungen — etwa bei Kooperationen, MVZ, Abrechnung oder Zulassung.