Strafverteidiger in Koblenz
Ein Strafverfahren duldet keine Hektik – es verlangt frühe Kontrolle.
Wir verteidigen von Koblenz aus bundesweit Beschuldigte in Strafverfahren — in Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen, Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Hauptverhandlungen und Rechtsmitteln.
Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert ist, sollte nicht improvisieren, keine vorschnelle Aussage tätigen oder sich vor erfolgter Akteneinsicht rechtfertigen. Keine Kommunikation mit Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne klare Verteidigungsstrategie!
Strafverteidigung
Strafverteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Häufig entscheidet sich ein Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren: nach Akteneinsicht, Einordnung des Vorwurfs, gezielten Stellungnahmen zur richtigen Zeit und konsequente Verfahrenskontrolle.
Als Strafverteidiger in Koblenz vertreten wir Mandanten vor Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof – präzise und diskret. Wir verteidigen im allgemeinen Strafrecht ebenso wie in komplexen Strafsachen, wie etwa Umfangsverfahren, Verfahren mit internationalen Bezügen und Mandaten, die von erheblichem Medieninteresse begleitet sind.
Wenn die Polizei Sie vorlädt
Eine Vorladung der Polizei bedeutet nicht, dass Sie sich sofort erklären müssen. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Dieses Recht ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein zentrales Verteidigungsrecht. Vor einer Aussage sollte die Verteidigung die Ermittlungsakte kennen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Einlassung sinnvoll ist.
Wenn durchsucht wird
Eine Durchsuchung ist ein massiver Eingriff. In dieser Situation kommt es auf Ruheund klare Kommunikation an. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft! Machen Sie keine Angaben zur Sache! Widersprechen Sie der Sicherstellung, wenn Gegenstände mitgenommen werden. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Wir begleiten Durchsuchungen, prüfen Beschlüsse und klären, welche Maßnahmen rechtlich angreifbar sind.
Strafbefehl, Anklage, Hauptverhandlung
Ein Strafbefehl ist nicht bloß ein Brief vom Gericht – wird nicht rechtzeitig reagiert, wird er zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Eine Anklage verlangt eine präzise Verteidigungsstrategie. In der Hauptverhandlung geht es nicht um Lautstärke, sondern um Konsequenz, Präzision, Aktenkenntnis und taktische Disziplin.
Fachanwälte für Strafrecht
Dr. Welf Kienle ist Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Kathrin Kienle ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Unsere Kanzlei verbindet strafprozessuale Erfahrung mit ruhiger, präziser und konsequenter Verfahrensführung.
Strafverteidigung bei besonderen beruflichen Risiken
Strafverfahren treffen nicht nur die Freiheit. Sie können Beruf, Approbation, Zulassung, Reputation, Unternehmen und die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Wir verteidigen insbesondere in Verfahren, in denen strafrechtliche Vorwürfe mit beruflichen oder institutionellen Risiken einhergehen. Dazu zählen Verfahren gegen Ärzte, Verantwortliche in Unternehmen, Selbständige und Personen in exponierter Stellung.
Medizinstrafrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Medizinstrafrecht. Wir verteidigen Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Behandlung, Dokumentation, Abrechnung, Organisation und Schweigepflicht. Gerade in diesen Verfahren müssen Strafrecht, Berufsrecht, Disziplinarrecht und Reputation gemeinsam gedacht werden.
Typische Situationen
- Vorladung als Beschuldigter
- Durchsuchung von Wohnung, Praxis oder Geschäftsräumen
- Beschlagnahme von Unterlagen, Datenträgern oder Mobiltelefonen
- Strafbefehl
- Anklage
- Haftbefehl oder drohende Untersuchungshaft
- Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten, Körperverletzung, Betrug, Untreue oder Korruptionsvorwürfen
- Strafverfahren mit beruflichen, medizinischen oder wirtschaftlichen Bezügen
- Berufung und Revision
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Häufig gestellte Fragen
Brauche ich bei einer Vorladung sofort einen Strafverteidiger?
Jedenfalls sollten Sie vor einer Aussage anwaltlichen Rat einholen. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen. Eine Einlassung sollte erst nach Akteneinsicht und strategischer Prüfung erfolgen.
Muss ich bei der Polizei erscheinen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer einfachen polizeilichen Vorladung regelmäßig nicht folgen. Anders ist dies bei Ladungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht. Lassen Sie die Vorladung prüfen, bevor Sie reagieren.
Was tun bei einer Durchsuchung?
Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie einen Strafverteidiger. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Widersprechen Sie der Sicherstellung von Gegenständen.
Was ist ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl kann ohne Hauptverhandlung zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen, wenn nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Die Frist ist kurz. Ein Strafbefehl sollte daher umgehend geprüft werden.