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  • Vortrag „Mit einem Bein im Knast?“

    Am 12. März 2026 hielt Dr. Welf Kienle einen Vortrag im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung für die Deutsche Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e.V. (DGWMP) im Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz.

    Es ging um ein Thema, das viele im medizinischen Alltag umtreibt: Entscheidungen unter extremem Zeitdruck, juristische Fallstricke und die Frage, was im Nachhinein von Juristen als „richtig“ oder „falsch“ gewertet wird.

    ​Rund 50 Ärzte, Pflegekräfte und Apotheker haben mit ihrer Offenheit und ihren eigenen Erfahrungswerten für eine lebendige und praxisnahe Diskussion gesorgt, die so nur entsteht, wenn das Publikum voll mitzieht – vielen Dank dafür!

    ​Ein ganz besonderer Dank gilt der DGWMP Gruppe Koblenz für die Einladung sowie die erneut hervorragende, unkomplizierte und rundum sympathische Organisation und Zusammenarbeit.

    Es war eine große Freude!

  • Vortrag: „Hausbesuch der Staatsgewalt“

    Dass Ermittlungsbehörden unangekündigt in Praxisräumen stehen, halten viele Mediziner für ein unrealistisches Szenario. Doch die Annahme der eigenen Immunität gegen eine Praxisdurchsuchung ist oft ein Risiko.

    Auf Einladung der Salcro GmbH hielt Rechtsanwalt Dr. Welf Kienle am 10. September 2025 einen Fachvortrag vor Angehörigen der Heilberufe unter dem Titel „Hausbesuch der Staatsgewalt“.

    Zu den Risikosphären zählen klassische Vorwürfe wie der ärztliche Behandlungsfehler („Kunstfehler“), der strafrechtlich schnell als fahrlässige Körperverletzung oder Tötung verfolgt wird. Ebenso relevant sind Spezialdelikte wie die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) oder das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse oder der Anfangsverdacht eines Abrechnungsbetrugs – bei dem oft schon ein sogenannter „formaler Schaden“ für ein Ermittlungsverfahren ausreicht. Zudem beleuchtete Dr. Kienle die Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (§ 299a StGB) bei der Zuweisung von Patienten oder der Verordnung von Hilfsmitteln.

    Ein hochsensibler Bereich sind Vorwürfe nach § 174c StGB (Missbrauch von Beratungs- und Behandlungsverhältnissen).

    Der Vortrag schloss mit Empfehlungen zum Verhalten im Ernstfall, also dem Krisenmanagement bei Durchsuchungen.

    Wir danken der Salcro GmbH für die exzellente Organisation dieses Abends und den anwesenden Heilberuflern für das große Interesse und die intensive Diskussion.

  • Kathrin Kienle zur Richterin am Anwaltsgericht Koblenz ernannt

    Am 3. September 2025 ernannte der rheinland-pfälzische Justizminister Philipp Fernis Rechtsanwältin Kathrin Kienle mit Wirkung vom 15. September 2025 für die Dauer von fünf Jahren als ehrenamtliche Richterin zum Mitglied des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz.

  • Kathrin Kienle als Expertin im Landtag Rheinland-Pfalz

    Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Bildungsausschusses im Landtag Rheinland-Pfalz war Rechtsanwältin Kathrin Kienle am 18. Juni 2025 als Expertin geladen. Sie nahm als Vorstandsmitglied des Kinderschutzbund Westerwald e.V. zu einer geplanten Änderung des Schulgesetzes Stellung, bei der unter anderem die Regulierung von Smartphones an Schulen debattiert wurde.

    Aus ihrer Praxis in der Nebenklage und dem Opferschutz schilderte sie die komplexen Herausforderungen, die die Smartphone-Nutzung im Alltag von Kindern und Jugendlichen mit sich bringt. Dabei plädierte sie für einen differenzierten Ansatz, der statt pauschaler Verbote die Stärkung der Medienkompetenz und den gezielten Schutz vor Phänomenen wie Cybermobbing und digitaler Gewalt in den Vordergrund stellt.

  • Vortrag: „Datenschutz im medizinischen Alltag mit Blaulicht und Presse“

    Am 19. Februar 2025 durfte Dr. Welf Kienle (Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht) als Hauptreferent eines Fortbildungsabends der Deutschen Gesellschaft für Wehrmedizin und Wehrpharmazie e.V. (DGWMP) im Casino der Koblenzer Falkenstein-Kaserne Koblenz unter dem Titel „Datenschutz im medizinischen Alltag mit Blaulicht und Presse“ vor rund 60 Teilnehmern Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit Anfragen von Polizei , Staatsanwaltschaft und Presse geben. Er beleuchtete die komplexen Rechte und Pflichten von Ärzten, Rettungsdienstmitarbeitern und Pflegekräften: Wo endet die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) und wo greifen gesetzliche Auskunftspflichten?

    Anhand praktischer Fallbeispiele aus Rettungsdienst, Notaufnahmen und Klinikalltag veranschaulichte Rechtsanwalt Dr. Kienle die juristischen Fallstricke und gab strategische Handlungsempfehlungen. Ziel war es, das medizinische Personal für die wachsenden Anforderungen des Datenschutzes zu sensibilisieren und die Rechtssicherheit in Ausnahmesituationen zu stärken.

    Flankiert wurde der juristische Teil durch einen Vortrag von Oberstleutnant Frank (Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr), der die Herausforderungen der Pressearbeit im militärischen und medizinischen Kontext beleuchtete.

    Wir danken der DGWMP-Regionalgruppe Koblenz für den intensiven Austausch und die gelungene Organisation dieses wichtigen interdisziplinären Abends.

  • Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

    Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Rheinland-Pfalz systematisch zu verbessern, hat das Land den „Pakt gegen sexualisierte Gewalt“ initiiert. Am 9. September 2024 wurden die daraus resultierenden 40 konkreten Handlungsempfehlungen offiziell an die Landesregierung – vertreten durch Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Familienministerin Katharina Binz – sowie an die Unabhängige Beauftragte des Bundes (UBSKM) Kerstin Claus übergeben.

    Rechtsanwältin Kathrin Kienle hat als Mitglied der der Arbeitsgemeinschaft Recht im Ministerium der Justiz an der Ausarbeitung dieses Maßnahmenkatalogs mitgewirkt und konnte so ihre Erfahrung aus Nebenklage und strafrechtlicher Opfervertretung in die Empfehlungen einfließen lassen. Ziel des ressortübergreifenden Paktes ist es, Präventionslücken zu schließen, Betroffenen sensiblere Strukturen zu bieten und die Strafverfolgung zu flankieren. Die erarbeiteten Richtlinien sollen nun die Grundlage für das künftige politische und gesetzgeberische Handeln im Land bilden.

    https://mffki.rlp.de/service/presse/detail/landesregierung-nimmt-empfehlungen-zum-schutz-von-kindern-und-jugendlichen-vor-sexualisierter-gewalt-entgegen

  • Kathrin Kienle referiert bei Fortbildung zur „Fachkraft Sexualisierte Gewalt“

    Die Stiftung Scheuern und pro familia Koblenz haben erneut die Fortbildung zur „Fachkraft Sexualisierte Gewalt“ für Mitarbeitende aus Einrichtungen der Eingliederungshilfe veranstaltet.

    Im Rahmen des interdisziplinären Programms ordnete Rechtsanwältin Kathrin Kienle die Thematik aus juristischer Perspektive ein. Als Fachanwältin für Strafrecht und Opferanwältin vermittelte sie den Teilnehmenden die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt.

    Ziel der gemeinsamen Schulung – an der auch Vertreter von Polizei und Opferschutz mitwirkten – ist es, den Fachkräften aus der Praxis mehr Handlungssicherheit für den Betreuungsalltag und die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zu geben.