Schlagwort: Praxisdurchsuchung

  • Hausbesuch der Staatsgewalt

    Dass Ermittlungsbehörden unangekündigt in Praxisräumen stehen, halten viele Mediziner für ein unrealistisches Szenario. Doch die Annahme der eigenen Immunität gegen eine Praxisdurchsuchung ist oft ein Risiko.

    Auf Einladung der Salcro GmbH hielt Rechtsanwalt Dr. Welf Kienle am 10. September 2025 einen Fachvortrag vor Angehörigen der Heilberufe unter dem Titel „Hausbesuch der Staatsgewalt“.

    Zu den Risikosphären zählen klassische Vorwürfe wie der ärztliche Behandlungsfehler („Kunstfehler“), der strafrechtlich schnell als fahrlässige Körperverletzung oder Tötung verfolgt wird. Ebenso relevant sind Spezialdelikte wie die Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) oder das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse oder der Anfangsverdacht eines Abrechnungsbetrugs – bei dem oft schon ein sogenannter „formaler Schaden“ für ein Ermittlungsverfahren ausreicht. Zudem beleuchtete Dr. Kienle die Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (§ 299a StGB) bei der Zuweisung von Patienten oder der Verordnung von Hilfsmitteln.

    Ein hochsensibler Bereich sind Vorwürfe nach § 174c StGB (Missbrauch von Beratungs- und Behandlungsverhältnissen).

    Der Vortrag schloss mit Empfehlungen zum Verhalten im Ernstfall, also dem Krisenmanagement bei Durchsuchungen.

    Wir danken der Salcro GmbH für die exzellente Organisation dieses Abends und den anwesenden Heilberuflern für das große Interesse und die intensive Diskussion.